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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Fahren mit Anhänger: Das müssen Sie wissen

15.07.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

B, BE oder B96 – welcher Führerschein ist der richtige? Als Besitzer eines EU-Führerscheins Anhänger anzukoppeln, kann schnell Kopfzerbrechen verursachen. Denn die Klasse B berechtigt nur zum Steuern von Gespannen, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Dabei heißt es rechnen: Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge zusammen höchstens 3,5 t betragen. „Für größere Gespanne braucht man einen eigenen Führerschein. Die meisten Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich sonst strafbar machen“, weiß #userInhaber# von der #userName# zu berichten. „Der Tatbestand ist der gleiche wie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.“ Wer auf Nummer Sicher gehen will, hat die Qual der Wahl, denn seit 2013 gibt es zwei Anhänger-Klassen. Fahrlehrer #userInhaber# erklärt den Unterschied: „Mit einer herkömmlichen Fahrerlaubnis der Klasse BE dürfen Sie an Ihren PKW jeden Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ankoppeln. Mit der neuen Klasse B96 darf Ihr Gespann insgesamt eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 4,25 t haben. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kann dabei höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.“ Wer den Eintrag „B96“ im Führerschein hat, darf also mehr als mit einer einfachen Fahrerlaubnis der Klasse B, aber weniger als Inhaber der Klasse BE. „Jeder, der größere Gespanne fahren will, muss sich gut überlegen, welche Fahrerlaubnis für ihn die richtige ist“, rät Fahrlehrer #userInhaber#. „Um eine Fahrerlaubnis der Klasse BE zu bekommen, sind fünf Sonderfahrten und eine eigene praktische Prüfung nötig. Bei B96 entfällt die praktische Prüfung und man muss lediglich sieben Stunden Unterricht nachweisen – davon mindestens 2,5 Stunden Theorie und 3,5 Stunden Praxis. Für Ihre Entscheidung sollten Sie allerdings nicht nur vom Jetzt-Zustand ausgehen. Denken Sie auch daran, dass das Gesamtgewicht steigt, wenn Sie sich irgendwann ein größeres Auto kaufen.“ Allen Fahrschülern rät #userInhaber#, den passenden Anhänger-Führerschein gleich mit der Fahrerlaubnis der Klasse B zu kombinieren: „So hat man alles auf einmal erledigt und ist beim Steuern von Gespannen auf der sicheren Seite.“ Bleibt also die Frage: B96 oder BE? Zur richtigen Anhänger-Klasse berät #userInhaber# Interessenten gern telefonisch unter #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Stufe für Stufe zum erfahrenen Biker

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein früher Einstieg in den Motorrad-Führerschein lohnt sich Wenn 16-Jährige den Motorrad-Führerschein machen, werden sie nicht sofort mit schweren Maschinen auf Deutschlands Straßen losgelassen. „Jugendliche erhalten zunächst die Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Das war schon immer so. Seit letztem Jahr gilt danach jedoch eine neue stufenweise Regelung.“ Der Weg zum unbeschränkten Führerschein sieht seit Anfang 2013 folgendermaßen aus: Nach zwei Jahren kann eine weitere praktische Prüfung für die Klasse A2 abgelegt werden. Mit diesem Führerschein dürfen Motorräder mit bis zu 35 kW gesteuert werden. Ab einem Alter von 18 Jahren ist er auch im Direkteinstieg zu haben. Früh anzufangen lohnt sich, denn wer im Besitz der Klasse A2 ist, darf nach weiteren zwei Jahren die nächste praktische Prüfung ablegen, um nach Bestehen die unbeschränkte Klasse A zu erhalten. So können bereits 20-Jährige auch schwere Maschinen fahren. Ein Direkteinstieg in diese Klasse ist dagegen erst mit 24 Jahren möglich. Eine sinnvolle Regelung, findet Fahrlehrer #userInhaber#. „Zweiradfahrer sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, und je schneller die Maschine, desto höher das Unfallrisiko. Eine gute Ausbildung und langjährige Fahrpraxis ist deshalb für Biker besonders wichtig.“ Der Fahrschulinhaber rät grundsätzlich dazu, es langsam anzugehen: „Auch ältere Semester, die direkt in die unbeschränkte Klasse A einsteigen, sollten sich nicht gleich auf eine schwere Maschine setzen, sondern erst einmal Erfahrung auf einem leichteren Modell sammeln.“ Und die Kosten für den Stufenführerschein? Laut #userInhaber# sind sie nicht so hoch, wie man befürchten könnte: „Es muss jeweils nur eine praktische Prüfung absolviert werden; die theoretische entfällt. Und da die Aufstiegskandidaten bereits ein gutes Fahrgefühl auf zwei Rädern entwickelt haben, ist es normalerweise mit ein paar Übungsstunden getan.“ Fragen zum Motorrad-Führerschein beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Weniger Punkte in Flensburg

15.04.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das Verkehrszentralregister wird zum 1. Mai reformiert Ein bisschen zu rasant an einer Baustelle vorbeigefahren, unberechtigt in der Umweltzone erwischt worden oder leicht einen Außenspiegel berührt und nicht angehalten: Rund neun Millionen Bundesbürger sind in Flensburg registriert, ein Großteil wegen formaler Verstöße, die keine unmittelbare Gefahr darstellen. 
Das ändert sich nun. Am 1. Mai tritt eine Reform in Kraft, die das Verkehrszentralregister auf seinen eigentlichen Zweck reduzieren soll: schwere Verstöße, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken, zu registrieren und jeden, der durch mehrmalige Gefährdungen auffällt, entsprechenden Maßnahmen zu unterwerfen. „Das bedeutet nicht, dass etwa Unfälle mit leichtem Sachschaden, Beleidigungen oder Verstöße gegen Sonntagsfahrverbote nicht mehr geahndet werden“, erklärt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Es gibt aber keine Punkte mehr dafür.“ Erfasst werden ab Mai nur noch Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt werden, und schwere Straftaten, für die eine rechtskräftige Verurteilung bzw. ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Nach dem neuen System gibt es ein bis drei Punkte, je nach Schwere des Vergehens. Und was geschieht mit den alten Punkten? „Da werden viele aufatmen“, meint Fahrlehrer #userInhaber#. „Taten, die nach der Reform nicht mehr eingetragen würden, verschwinden zum 1. Mai automatisch von der Liste. Alle verbleibenden Einträge werden dann in das neue Punktesystem umgerechnet. Aber Vorsicht: Für einige Ordnungswidrigkeiten wurde das Bußgeld erhöht, sodass sie eintragungspflichtig bleiben.“ Mit der Anzahl der vergebenen Punkte sinkt allerdings auch der Punktestand, der zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. „Bei acht Punkten ist Schluss“, so #userInhaber#. „Doch zum Glück bleibt die Möglichkeit, durch rechtzeitige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar den Punktestand zu verringern.“ Fragen zum neuen System und zum Punkteabbau beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#,#userPostcode# #userCity#.

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