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Mach den Führerschein schon mit 17!

15.05.2016 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote

Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger.

Stephan Helling wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“, erklärt der Inhaber der Fahrschule Helling. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“

So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß Fahrlehrer Stephan Helling. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“

Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt.

Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg.

Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet Stephan Helling gern unter der Durchwahl 01 51-56 68 70 73 oder direkt in der Fahrschule Helling, Schöppingener Str. 6,
48629 Metelen .

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